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Mobilfunkkommission

Die Mobilfunk-Kommission besteht aus neutralen Mitgliedern der Abteilungen der Stadt Wien, die nicht Standortvermieter sind:

  • Magistratsdirektion – Geschäftsführung Bauten und Technik (Stadtbaudirektion)
  • Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung
  • Magistratsabteilung 34 – Bau- und Gebäudemanagement – Technische Abteilung
  • Unabhängige Wiener Umweltanwaltschaft.

Um den vorsorgenden Gedanken Rechnung zu tragen, wurde folgende Vorgangsweise durch die Mobilfunk-Kommission der Stadt Wien festgelegt:

Es wird die Errichtung von Mobilfunkanlagen nur auf jenen städtischen Gebäuden und Liegenschaften erlaubt, bei denen die Vorgaben der Stadt Wien eingehalten werden. Die Installation einer Mobilfunkanlage unter Bedachtnahme auf eine für eine zukunftsorientierte Großstadt erforderliche Mobilfunkversorgung ist sinnvoll und zweckmäßig. Die Entscheidungskriterien der Kommission sind dabei primär so ausgerichtet, dass die geringstmögliche Immission (Optimierungswert für 300 mW/m² Gesamtexposition am Hauptimmissionspunkt im Gebäude) entsteht und eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Stadtbildes bewirkt wird.